ANGRIFF AUF "ELECTROSTAR"!

Es blieb kein Geheimnis, daß Electrostar im Vormarsch war! Ein kleiner Unternehmer, gewiß. Aber ein gefährlicher Konkurrent, denn seine Erzeugnisse sind gut und er versteht es, seinen Markt zu bearbeiten! Was liegt näher, als diesen Unternehmer klein zu halten?

Ende 1926 hallten sich drohende Wolken um den "Electrostar". Ein Großunternehmen mit Millionenbasis sah in dem Namen "Electrostar" und in gewissen Ausführungsdetails des Electrostar-Staubsaugers eine Verletzung seiner Schutzrechte. Robert Schoettle aber hatte ein gutes Gewissen. Er focht den ihm aufgezwungenen Prozeß durch, obwohl die Klagepartei entsprechend ihren vielfach überlegenen Mitteln den Streitwert auf rund eine halbe Million Reichsmark angab und dementsprechende Festsetzung erreichte. Für den kleinen Unternehmer Robert Schoettle war deshalb das Risiko dieses Prozesses ungeheuer.

So wertvoll erschienen also dem Wettbewerber der Name "Electrostar" und ein konstruktives Detail des Electrostar-Staubsaugers. Oder wollte man den gefährlichen Mann, der so gute Staubsauger baute, auf diesem kalten Weg ausschalten ?

Patent-Prozesse sind eine langwierige und kostspielige Angelegenheit. Und wenn dazu noch der klagende Teil durch seine eingespielte Organisation den Markt und die beteiligte Wirtschaft mit auf die Klage abgestimmten Argumenten bearbeitet, dann ist der Beklagte in keiner beneidenswerten

Lage.

So ging es jedenfalls Robert Schoettle, als er in der ersten Instanz vor der Patentkammer des Landgerichts Berlin unterlag. Nicht nur, daß seine Kundschaft mißtrauisch wurde; auch seine Zulieferer wurden merkbar zurückhaltend und allmählich ging auch der Kredit, der untrügliche Gradmesser für das Ansehen eines Unternehmens, verloren.

Der langwierige Prozeß hemmte die Firma täglich und stündlich mehr in der so verheißungsvoll begonnenen Entwicklung. Sollte alle Arbeit umsonst gewesen sein?

Als der Kläger nach seinem Erfolg in der ersten Instanz Morgenluft witterte und den Streitwert noch erhöhte, da drohte Robert Schoettle unter dieser Last zusammenzubrechen. Nur das Bewußtsein, daß er in seinem Staubsauger ein Patent anwandte, das er ohne jede Inspiration von fremder Seite ganz nach seinen eigenen Ideen geschaffen hatte, der Glaube an seine gute und gerechte Sache und die ihm eigene schwäbische Beharrlichkeit ließen ihn durchhalten selbst als die Berufung von dem in der deutschen Rechtspflege berühmten Kammergericht Berlin zurückgewiesen wurde.

"Prozeß verloren - alles verloren! Mehr als kaputt können wir jetzt nicht mehr gehen"! Sein getreuer Stuttgarter Rechtsanwalt EiseIe ergriff daraufhin unerschrocken die letzte Möglichkeit und veranlaßte, daß beim Reichsgericht Revision eingelegt wurde.

Zwei Jahre währte der Prozeß schon. Das Weiterarbeiten war fast unmöglich geworden. Und doch: "Ich gebe nicht auf!" Erst Ende 1929 war der entscheidende Termin beim Reichsgericht.

So gut war sein Gewissen und so groß sein Mut, daß Robert Schoettle mit seiner Gattin selbst zur letzten Verhandlung fuhr, die entweder das geschäftliche Todesurteil, oder einen alles wieder gut machenden Sieg bringen mußte!

Nach bangem Warten wurde das Unwahrscheinliche wahr:

In der letzten Instanz entschied das Reichsgericht in Leipzig nach eingehen- der Verhandlung, daß die Klage in jedem Punkt abzuweisen sei. "Electrostar" und Robert Schoettle hatten eine Feuerprobe höchsten Grades bestanden !

Als der von einer zentnerschweren Last befreite Mann mit seiner Frau das Reichsgericht verließ, konnte er seiner Freude nicht anders Ausdruck geben, als seine treue Gefährtin zu umarmen und ihr zu sagen, daß er sich wie neu verheiratet fühle!